Neuer GAV für 18 000 Spitalangestellte

Das Personal der Berner Spitäler und Psychiatrischen Kliniken bekommt einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Die Sozialpartner im Berner Spitalwesen haben den „GAV Berner Spitäler und Kliniken“ unterzeichnet. Der neue GAV gilt auch für die 10 000 Mitarbeitenden und die 6 Standorte der Insel Gruppe. Insgesamt werden ihm per 1. Januar 2018 über 18 000 Beschäftigte in 10 Spital- und Psychiatrieunternehmungen unterstellt sein. Damit ist dieser GAV nicht nur ein Meilenstein für das Gesundheitswesen des Kantons Bern, sondern auch schweizweit der grösste GAV seiner Art.

“Der GAV 2018 bildet für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine gute Basis, um sich den zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes im Spitalwesen gemeinsam zu stellen”, sagte Urs Birchler, Präsident des Arbeitgeberverbandes diespitäler.be anlässlich einer Medienkonferenz in Bern. Auch die Vertreter/-innen der Personalverbände im Gesundheitswesen, der Berufsverband der Pflegefachleute SBK, die Gewerkschaft VPOD und der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO sind mit dem Verhandlungsresultat zufrieden. &lquo;Wir freuen uns, dass der GAV für das gesamte Personal gilt – vom Reinigungspersonal bis zur Ärzteschaft – und dass trotz schwieriger finanzieller Situation der Spitäler auch Verbesserungen erreicht werden konnten&rdqu;, sagte Rosmarie Glauser vom VSAO.

 

Angeschlossen sind dem GAV neu sowohl die Insel Gruppe (9 800 Angestellte), die Regionalen Spitalzentren (6 300 Angestellte in 6 Spitalgruppen) als auch die psychiatrischen Kliniken des Kantons (2 300 Angestellte in 3 Klinikgruppen).

 

 

Die Grösse dieses GAV und die Unterstellung aller Angestellten mit Ausnahme der obersten Kader unter das neue Regelwerk ist ein Novum in der Schweiz. Sowohl Arbeitgeber wie Personalverbände sind überzeugt, dass der GAV Berner Spitäler und Kliniken 2018 ein starkes und positives Zeichen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen setzt.

 

In den Verhandlungen sind beide Seiten Kompromisse eingegangen und haben zu konstruktiven Lösungen Hand geboten. Die Arbeitgeber erhalten ein neues Lohnmodell, das ihnen mehr Flexibilität bietet. Im Gegenzug haben die Personalverbände erreicht, dass die Lohnverhandlungen weiterhin zwischen ihnen und den Arbeitgebern und nicht betriebsintern sowie unter Ausschluss der Personalverbände geführt werden.

 

Der GAV tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Weitere Informationen: VPOD Bern